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Eventim-Milliardär Schulenberg unterliegt vor Gericht

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Eventim-Milliardär Schulenberg unterliegt vor Gericht

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Mehrfach haben wir über die merkwürdigen Geschäfte des Klaus-Peter Schulenberg und seines Kartenhändlers Eventim berichtet. Es ging um Abzocke der Kunden, Ermittlungen des Kartellamts und einer Staatsanwaltschaft sowie eine seltsame Firma auf den Britischen Jungferninseln. Dem Bremer Milliardär haben die kritischen Texte offenbar nicht gefallen.

Unsere vielen Fragen hat Schulenberg nicht beantwortet, dafür hat er gegen unseren Text aus dem Februar geklagt. Nicht am Landgericht Bremen, wo Eventim sitzt. Nicht in Berlin, wo die “Welt am Sonntag” sitzt. Sondern in Köln. Und das wohl nicht ohne Grund, denn das Landgericht Köln gilt in der Verlagsbranche als besonders pressekritisch. Wer in Deutschland gegen eine Zeitung vorgeht, kann sich das Gericht selbst aussuchen. Die Zeitung erscheint schließlich überall. Da ist es logisch, dass Kläger in der Regel dorthin gehen, wo sie sich die meisten Erfolgschancen ausrechnen.

Klaus-Peter Schulenberg ist ohnehin daran gewöhnt, dass die Justiz ihm wohl gesonnen ist. Jahrelang hatte die Staatsanwaltschaft München gegen ihn ermittelt. Ihr Verdacht: Der Eventim-Chef könne einen DFB-Funktionär bestochen haben, um die Tickets der Sommermärchen-WM 2006 in Deutschland vertreiben zu dürfen. Außerdem ermittelten die Staatsanwälte, ob er zehntausende Eintrittkarten für das Turnier auf den Schwarzmarkt verschoben hat. Doch die Ermittlungen wurden vorzeitig eingestellt: Im Mai 2015 durfte sich Schulenberg für einen Geldbetrag freikaufen, den die Justiz bis heute geheim hält.

In unserem Fall lief es für Eventim-Chef nicht so reibungslos. Das Kölner Landgericht wies seine Klage gegen die “Welt”-Gruppe in allen Punkten ab. Der Kläger werde nicht in seinem Persönlichkeitsrecht und die Firma Eventim nicht in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt, urteilten die Kölner Richter. Moniert hatte Schulenberg unter anderem folgende Passage in unserem Text:

“Und in der Branche wird über sein Firmengeflecht diskutiert, zu dem eine Firma in einer Steueroase gehört. … Handelt es sich hierbei um ein ausgeklügeltes Steuersparmodell? Kennt das zuständige Finanzamt die Konstruktion? Schulenberg schweigt.”

Selbst simple Beobachtungen zum komplizierten Verhältnis zwischen Schulenbergs Firmen der KPS-Gruppe und Eventim wollte der Milliardär verbieten lassen, zum Beispiel diese:

“Von außen ist nicht zu durchschauen, ob KPS und Eventim Konkurrenten oder Partner sind.”

Das Gericht schreibt dazu, “diese Äußerung verletzt die Kläger nicht rechtswidrig in ihren Rechten. Werturteile sind im Grundsatz von der Meinungsäußerungsfreiheit umfasst”.

Auch die folgende Schlussfolgerung beanstandete Schulenberg:

“Transparenz herzustellen, wäre deshalb wichtig. In den Geschäftsberichten von Eventim wird die KPS-Gruppe jedoch nicht genannt.”

Auch im Bezug auf diesen Passus fällten die Urteil der Richter ein eindeutiges Urteil zu unseren Gunsten: “Entscheidend ist allein, dass die Behauptung, sie werde nicht aufgeführt der Wahrheit entspricht.” Allerdings hatte unsere kritische Berichterstattung schon vor dem Gerichtsurteil Wirkung gezeigt: Im Geschäftsbericht für 2014, der erst nach unserer Veröffentlichung erschien, wird die KPS-Gruppe erstmals auch namentlich benannt.

Unklar ist noch, ob Schulenberg das Urteil des Landgerichts Köln akzeptiert oder ob er in Berufung geht.

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