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Die Drohungen der Parwise-Anwälte

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Die Drohungen der Parwise-Anwälte

Bildschirmfoto 2015-10-02 um 10.57.10

Auch im Fall des Abzockportals Parwise setzt die Kanzlei Höcker auf Drohungen.

Über die zahlreichen Vorwürfe gegen das Datingportal Parwise haben wir mehrfach berichtet. Es geht um Abzockmethoden, Abofallen und Fakeprofile – die als „verifiziert“ gekennzeichnet werden. Parwise gehört zu einem Netzwerk ähnlich fragwürdiger Kuppelportale.

Bei den dubiosen Methoden kann man leicht das Gefühl bekommen, dass durch die Seiten vermittelte Dates eher Betriebsunfälle sind als die Regel. Natürlich wollten wir dazu den angeblichen Geschäftsführer von Parwise, Friedrich Trappe, persönlich befragen. Der Mann hat schließlich ein Recht, sich den vielen Vorwürfen zu äußern. Dass er das dann doch nicht wollte und seine Anwälte der Kanzlei Höcker vorschickte, beschrieben wir im aktuellen Text:

Der Geschäftsführer gibt zu den auffälligen Profilen keine Auskunft. Qua Impressum residiert die Frontline Digital in der Berliner Friedrichstraße. Wer sie besuchen will, findet die Rezeption eines Dienstleisters für virtuelle Büros vor – mit dem Werbeslogan: “Eine lokale Adresse, auch wenn sich ihr Unternehmen an einem anderen Ort befindet.” Wo dieser andere Ort ist, verrät die Kanzlei Höcker nicht – ebenso wenig wie Umsätze und Gewinne von Parwise.

Der angebliche Chef wohnt in Monheim bei Köln. Er öffnet zwar die Haustür, über seine Firma will er trotzdem nicht sprechen. Er verweist auf “meine Anwälte”. Ein Kurierbrief mit Fragen – etwa zu den Fake-Profilen – landet am Ende wieder in der Kanzlei Höcker.

Nach der Veröffentlichung schickten wir Herrn Trappe erneut einen Brief und legten ihm die aktuelle Zeitungsseite bei. Wir machten deutlich, dass er auch in Zukunft mit uns reden könne. Daraufhin bekamen wir wieder einmal Post aus der Anwaltskanzlei Höcker, die sich auffallend aggressiv für die Abzocker einsetzt.

In Namen unseres Mandanten sprechen wir Ihnen gegenüber daher hiermit im Hinblick auf den Wohnbereich des Mandanten und dessen Grundstück ein Hausverbot aus.

So schrieben die Anwälte. Die Fettungen gibt es auch im Original.

Wir setzen als bekannt voraus, dass ein Betreten des Grundstücks und/ oder Wohnbereichs unseres Mandanten von nun an sowohl als Hausfriedensbruch strafrechtlich relevant ist, als auch in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift und damit auch zu zivilrechtlich im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbaren Unterlassungsansprüchen führt.

Das ist noch nicht alles.

Wir sprechen Ihnen gegenüber im Namen unseres Mandanten zudem ein Verbot der persönlichen Kontaktaufnahme gegenüber unserem Mandanten aus.

Begründung:

Wir setzen zudem als bekannt voraus, dass eine Kontaktaufnahme zu unserem Mandanten entgegen des Verbots einerseits in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift und damit zu zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen führt, die auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbar sind. Darüber hinaus wären dann Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz möglich, welches ein Nachstellen (sogenanntes Stalking) auch durch Journalisten im Wege von einstweiligen Verfügungen verfolgbar macht.

Die Kanzlei bot uns noch an, was wir zuletzt ohnehin praktizieren mussten: Ausschließlich über sie mit dem Geschäftsführer zu kommunizieren.

Es ist nachvollziehbar, dass die Kanzlei die kritische Berichterstattung zu Parwise und Co. unterbinden möchte. Immerhin war Kanzlei-Chef und Promi-Anwalt Ralf Höcker selbst bis vor kurzem als Aufsichtsratschef der Internetone AG mittendrin im Firmengeflecht um die Abofallen.

Wie wenig er von der Pressefreiheit hält, hat Höcker unlängst beschrieben (“Journalisten-Bedrohung ist okay!”). Das jüngste Schreiben passt ins Bild. Wir aber werden weiter unseren Job machen und dafür jede Person kontaktieren, so wie wir es für nötig halten. Sie nennen es Stalking, wir nennen es Recherche.

investigativ.de


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